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Umgang mit Unterdeckungen - Die ElCom agiert konsequent mit zahlreichen Verfahren

Der aktuelle Newsletter der ElCom zeigt es klar: Netzbetreiber sind zum Abbau von «unzulässigen» Unterdeckungen verpflichtet. Brisant sind zudem die zwei neuen Artikel der revidierten StromVV in der die Auslegung der ElCom zu folgenden Themen gesetzlich verankert wird: Pflicht zum isolierten Abbau der jährlichen Deckungsdifferenzen (keine Saldierung) sowie die Verjährungsfrist von drei Jahren. Ein korrekter Umgang mit Deckungsdifferenzen ist folglich unumgänglich. Der Artikel zeigt auf, wie dieser regulationskonform und mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden kann. 

Anhäufung von «unzulässigen» Unterdeckungen als Risiko

Die jährlichen Deckungsdifferenzen (DD) ergeben sich aus den Abweichungen zwischen den effektiv erzielten Erlösen (Netznutzungsentgelt und Energieentgelt in der Grundversorgung) und den regulatorisch anrechenbaren Kosten. Ursachen von DD sind Abweichungen im Betrachtungsjahr beim Stromabsatz sowie in den anrechenbaren Kosten gegenüber den Planwerten. Übersteigen die anrechenbaren Kosten die erzielten Erlöse, ergibt sich eine Unterdeckung. Beim Anhäufen von Unterdeckungen liegt der Grund vielfach im Verzicht auf den regulatorisch maximal zulässigen Gewinn in der Energie GV bzw. der kalkulatorischen Verzinsung im Verteilnetz.

Seit der Einführung des StromVG im Jahr 2009 erfolgt die jährliche Berechnung der DD und die Fortführung der DD-Saldi. In den ersten zehn Jahren der Strommarktöffnung erfolgte der Abbau von DD auf dem Saldovortrag; Überdeckungen mussten zu mindestens einem Drittel in der Folgeperiode abgebaut werden, Unterdeckungen erforderten keine zwingende Handlung. Diese damals gültige Praxis führte gem. ElCom dazu, dass viele Verteilnetzbetreiber (VNB) in den letzten Jahren Unterdeckungen anhäuften und diese zudem jährlich verzinsten. Der Gesamtsaldo an Unterdeckungen belief sich im Jahr 2021 auf 1,5 Mia CHF.

Aufgrund des damit verbundenen theoretischen Risikos der potentiell möglichen massiven Tariferhöhungen durch die VNB, hat die ElCom eine mehrjährige Kampagne zum Abbau dieser Unterdeckungen gestartet. Sie definiert dabei Unterdeckungen als unzulässig, die u. a. zur Bildung von Reserven angehäuft wurden. In diesem Zusammenhang legt die ElCom eine Verjährung der DD von drei Jahren fest. Dies führt zur Pflicht der Ausbuchung von verjährten DD.

 

ElCom überprüft die regulationskonforme Handhabung von Deckungsdifferenzen

Nach eigenen Angaben hat das Fachsekretariat im Herbst 2021 426 EVU angeschrieben und ihnen vorgehalten, dass sie Unterdeckungen ungerechtfertigt angehäuft haben. Die regulationskonforme Umsetzung wurde nach Einreichen der Kostenrechnung der Tarife 2023 überprüft. In der Folge hat die ElCom 58 neue Verfahren eröffnet.

Brisant sind zudem die vom Bundesrat am 23. November 2022 beschlossenen neuen Artikel in der revidierten StromVV. Diese stützen die Auslegung der ElCom in folgenden Themen:

Pflicht zum isolierten Abbau der jährlichen Deckungsdifferenzen (keine Saldierung) 
Verjährungsfrist von drei Jahren

Damit ist der Systemwechsel im Umgang mit DD gesetzlich verankert. Dieser muss im Rahmen des regulatorischen Prozesses zukünftig umgesetzt werden.

 

Praxislösung im Tarifierungsprozess

Wir haben uns mit dem korrekten Abbau von DD intensiv auseinandergesetzt. Für unsere Kunden analysierten wir die aktuelle Situation des Deckungsdifferenzspiegels. Die Abbildung 1 zeigt das Ergebnis eines Netzbetreibers, der in den letzten Jahren jeweils eine Unterdeckung erzielte. Die angefallenen Unterdeckungen werden isoliert behandelt und auf drei Tarifperioden abgebaut, inkl. der regulatorisch korrekten Verzinsung.

Abbildung 1: Schematische Auswertung der Auflösung von Deckungsdifferenzen [CHF]
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Ab dem nächsten Jahr ist die Verwendung einer solchen Herleitung unumgänglich, da nicht mehr wie bis anhin ein Drittel des Saldos abgebaut und «willkürlich» Deckungsdifferenzen ausgebucht werden können. Gefordert ist ein einfaches, regulationskonformes und strukturiertes Vorgehen im Umgang mit Deckungsdifferenzen.

Noch bietet die ElCom den Ausweg über ein «Reopen» der vergangenen EDES-Kostenrechnung. Damit wird bezweckt, dass VNB den richtigen Umgang wählen, bevor der Rechtsweg bestritten wird.

 

Fazit: Handlungsbedarf beim regulationskonformen Abbau von Deckungsdifferenzen
Die von der ElCom neu eröffneten Verfahren zeigen, dass ein regulationskonformer Abbau von DD noch nicht bei allen VNB umgesetzt ist. Weiter legt die vom Bundesrat beschlossene revidierte StromVV eine dreijährige Verjährung sowie den isolierten Abbau auf drei Jahre fest. Zur einfachen Abwicklung haben wir die erforderlichen Hilfsmittel erarbeitet, die Sie bei der korrekten Umsetzung unterstützen.
 

Projektteam Hanser Consulting AG
 


Gabriel Chavanne
g.chavanne@hanserconsulting.ch

 


Alexander Burkhard
a.burkhard@hanserconsulting.ch

 

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