Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Datenportal "Sabito" der Hanser Consulting AG (AGB)
Vorbemerkungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hanser Consulting AG (nachfolgend «Lizenzgeberin») und den Lizenznehmern (nachfolgend «Lizenznehmer») bezüglich der Benutzung des Datenportals ‘Sabito’.
1. Leistungen
1 Die konkreten Leistungen richten sich nach dem jeweils gewählten Abonnement (hiernach als Lizenz bezeichnet) gemäss der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website.
2 Mit dem Abschluss eines Abonnements / Lizenz erklären sich die Lizenznehmer mit diesen AGB einverstanden.
1.1 Umfang der Leistung
1 Die Lizenzgeberin stellt den Lizenznehmern für die Dauer des Vertrags einen Zugang zum Datenportal auf www.hanserconsulting.ch bzw. www.sabito.ch zur Verfügung. Je nach Lizenz sind unterschiedliche Berechtigungen enthalten.
2 Das Datenportal besteht aus einer Anzahl thematischer ‘Dashboards’, welche interaktive Statistiken bieten, die mit vielfältigen Analyse- und Filtermöglichkeiten ausgestattet sind.
3 Die Dashboards sind mehrheitlich technisch als Power BI Dateien von Microsoft gelöst. Einzelne Lizenzen setzen deshalb voraus, dass die Lizenznehmer zusätzlich über Power BI Lizenzen der Firma Microsoft verfügen.
4 Die Datenbestände werden von Dritten teilweise kostenlos und teilweise entgeltlich zur Verfügung gestellt. Ein Teil der Datenbestände ist im Internet öffentlich frei verfügbar. Ein Teil wird durch die Lizenzgeberin eigenständig zusammengetragen.
5 Die Lizenzgeberin ist berechtigt, das Datenportal, Qualität, Umfang und Anzahl der Dashboards sowie die eingesetzten Softwareprodukte jederzeit anzupassen oder zu ersetzen, sofern die Funktionalität und der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang des Datenportals dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
6 Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Ausgestaltung oder auf den Einsatz bestimmter Softwareprodukte besteht nicht.
1.2 Aktualisierung und Gewährleistung der Daten
1 Das Datenportal enthält Daten, welche durch die Lizenzgeberin beschafft und aktualisiert werden.
2 Die Aktualisierung erfolgt in der Regel zeitnah nach Verfügbarkeit neuer Datensätze.
3 Ein Anspruch auf Aktualisierung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder auf die Verfügbarkeit bestimmter externer Datenquellen besteht nicht.
4 Sofern Daten von Drittanbietern stammen, richtet sich deren Verfügbarkeit nach den jeweiligen externen Publikations- und Bereitstellungsbedingungen.
5 Die im Datenportal verfügbaren Daten stammen aus verschiedensten Quellen. Die Lizenzgeberin kann keine Verantwortung für die Korrektheit der Daten übernehmen, auch wenn die Aktualisierung und Bereitstellung mit grösster Sorgfalt erfolgt und die Lizenzgeberin regelmässig stichprobenweise Datenqualitätskontrollen durchführt.
1.3 Unterhalt & Support
1 Die Lizenzgeberin erbringt während der Vertragsdauer den für den ordentlichen Betrieb des Datenportals notwendigen technischen und inhaltlichen Unterhalt.
2 Technische Veränderungen können sich durch Änderungen an den zugrunde liegenden Softwareprodukten (Power BI, Azure, SQL usw.) ergeben.
3 Änderungen an der Verfügbarkeit bestimmter Datenbestände bzw. des Datenumfangs können sich ergeben, wenn die Datenlieferanten ihre Statistiken verändern (z.B. BFS, SBB, Verkehrszählung usw.).
4 Die Lizenzgeberin sucht sowohl bei technischen Änderungen wie auch bei Änderungen der Datenverfügbarkeit gleichwertige Alternativen im Rahmen des Unterhalts.
5 Supportleistungen, insbesondere die Beantwortung von Anwendungsfragen sowie die Prüfung gemeldeter Funktionsstörungen, erfolgen nach Aufwand und werden – sofern nicht anders vereinbart – separat verrechnet.
1.4 Verfügbarkeit
1 Die Lizenzgeberin stellt das Datenportal im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung.
2 Vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit können sich insbesondere ergeben aufgrund von:
-
Wartungsarbeiten,
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technischen Störungen,
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Eingriffen Dritter oder höherer Gewalt.
3 Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.
2 Leistungsentschädigung
2.1 Lizenzpauschale
1 Die Lizenznehmerin verpflichtet sich zur Zahlung einer jährlichen Lizenzpauschale gemäss der von ihr gewählten Lizenz / Abonnement.
2 Die auf der Website ausgewiesenen Preise stellen Endpreise dar, enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
3 Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gewählten Preisplan.
2.2 Vertragsdauer und Rechnungsstellung
1 Die Lizenzpauschale wird jeweils im Voraus für eine Vertragsdauer von zwölf (12) Monaten erhoben.
2 Die erste Lizenzperiode beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses bzw. mit der Aktivierung des Zugangs zum Datenportal.
3 Die Lizenzperiode verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird und die Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde.
2.3 Kostenloser Testzugang und Start der zahlungspflichtigen Abonnemente
1 Für ausgewählte Lizenzen kann die Lizenzgeberin eine kostenlose Testphase gewähren.
2 Während der Testphase erhalten die Lizenznehmer Zugriff auf das Datenportal in dem für die Testphase vorgesehenen Umfang.
3 Für die Inanspruchnahme der Testphase ist die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels erforderlich.
4 Sofern die Lizenznehmer die Testphase nicht vor deren Ablauf kündigen, wird nach Ablauf der Testphase automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement ausgelöst und die entsprechende Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels durchgeführt.
5 Die kostenpflichtige Lizenzperiode beginnt unmittelbar im Anschluss an die Testphase.
6 Erfolgt eine Kündigung vor Ablauf der Testphase, endet der Zugang zum Datenportal automatisch mit Ablauf der Testphase und es erfolgt keine Belastung.
7 Die Lizenzgeberin ist berechtigt, die Verfügbarkeit, den Umfang sowie die Dauer der Testphase jederzeit anzupassen oder einzuschränken.
8 Ein Anspruch auf Gewährung einer Testphase besteht nicht. Pro Nutzerin oder Nutzer kann maximal eine Testphase gewährt werden.
2.4 Zahlungsabwicklung
1 Bei Wahl eines automatisierten Zahlungsmodells ermächtigen die Lizenznehmer die Lizenzgeberin, die jeweils fällige Lizenzpauschale zu Beginn der neuen Lizenzperiode automatisch zu belasten.
2 Die Lizenznehmerin ist verpflichtet, gültige Zahlungsinformationen zu hinterlegen und für ausreichende Deckung zu sorgen.
3 Die Zahlungsabwicklung erfolgt bis auf weiteres durch die Firma WIX, welche die technischen Grundlagen für das Datenportal sowie die Lizenzverwaltung zur Verfügung stellt. Die Lizenzgeberin ist jederzeit berechtigt die bestehende technologische Basis und Partnerschaft zu ändern.
2.5 Kündigung
1 Der Vertrag kann von der Lizenznehmerin jederzeit auf das Ende der laufenden Lizenzperiode gekündigt werden.
2 Erfolgt keine Kündigung vor Ablauf der laufenden Lizenzperiode, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Vertragsdauer von zwölf (12) Monaten.
3 Die Kündigung wird jeweils auf das Ende der laufenden Lizenzperiode wirksam. Eine anteilsmässige Rückerstattung bereits bezahlter Lizenzpauschalen erfolgt nicht.
2.6 Zahlungsgewährleistung
1 Der Zugang zum Datenportal setzt einen vollständig umgesetzten Zahlungsfluss voraus.
2 Sofern die Zahlung mittels dem hinterlegten Zahlungsmittel nicht ausgeführt werden kann, wird der Zugang zum Portal gesperrt und die Lizenznehmer aufgefordert, ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen. Mit der korrekten Durchführung der Zahlung wird der Zugang wieder freigeschaltet.
3 Ohne korrekt ausgeführte Zahlung besteht für die Lizenznehmer kein Anspruch auf Zugang zum Datenportal.
3 Nutzungsrechte der Lizenznehmerin
3.1 Recht zur vertragsgemässen Nutzung
1 Die Lizenzgeberin gewährt den Lizenznehmern ein befristetes und nicht-ausschliessliches Recht die zur Verfügung gestellten Statistiken gemäss Anweisung und Instruktion zu nutzen (nachfolgend «vertragsgemässe Nutzung»).
2 Die entsprechenden Dateien bleiben im Eigentum der Lizenzgeberin.
3.2 Kommerzialisierung der Dashboards
3.2.1 Lizenzpakete ‘Individuell’, ‘Team’ und ‘Team Download’
1 Die Nutzung der Dashboards im Rahmen der Lizenzen Individuell, Team und Team Download ist ausschliesslich für eigene Zwecke der Lizenznehmer bestimmt.
2 Die Verwendung von Inhalten oder Auswertungen aus den Dashboards im Rahmen von Präsentationen, Berichten oder Entscheidungsgrundlagen gegenüber Dritten ist zulässig, sofern dies nicht gegen Entgelt erfolgt oder Bestandteil einer entgeltlichen Leistung der Lizenznehmer ist.
3 Eine kommerzielle Nutzung, insbesondere die entgeltliche Weitergabe von Zugängen, Daten, Auswertungen oder darauf basierenden Leistungen an Dritte, ist ausdrücklich untersagt.
3.2.2 Lizenzpaket ‘Professionell’
1 Im Unterschied zu den Lizenzen, die für den Eigengebrauch gedacht sind, ist das Lizenzpaket ‘professionell’ für Beratungsunternehmen vorgesehen, die die aus den Statistiken gewonnenn Erkenntnissen auf Mandatsbasis für Dritte nutzen.
2 Im Rahmen der Lizenz ‘Professionell’ sind die Lizenznehmer berechtigt, die aus den Dashboards gewonnenen Erkenntnisse, Daten und Auswertungen gegenüber Dritten auch entgeltlich zu verwenden. Der direkte Zugang zum Datenportal ‘Sabito’ und zu den einzelnen Dashboards darf hingegen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dazu sind eigene Lizenzpakete durch Dritte direkt bei der Hanser Consulting AG zu erwerben.
3.3 Grenzen der Nutzungsrechte
1 Mit Ausnahme der in diesem Vertrag ausdrücklich genannten und der von Gesetzes wegen zwingend vorgesehener Nutzungsrechte erwerben die Lizenznehmer keinerlei Rechte an den Daten und an den Power BI Dateien.
2 Die Lizenznehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Daten oder Power BI Dateien ohne Zustimmung der Lizenzgeberin zu vervielfältigen, weiterzugeben oder zu verändern.
3.4 Temporäre Sperrung des Zugangs
1 Die Lizenzgeberin ist berechtigt, den Zugang zum Datenportal vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, sofern berechtigte Gründe dafür vorliegen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:
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ein Verstoss gegen diese Vertragsbedingungen vorliegt,
-
die Nutzung nicht dem gebuchten Lizenzpaket entspricht,
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der Verdacht auf missbräuchliche oder ungewöhnliche Nutzung besteht,
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Zugangsdaten unberechtigt an Dritte weitergegeben wurden,
-
Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt wurden,
-
oder dies aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist.
2 Die Lizenzgeberin wird die Lizenznehmer nach Möglichkeit vorgängig oder unverzüglich über eine solche Sperrung informieren.
3 Die temporäre Sperrung des Zugangs lässt die vertraglichen Zahlungspflichten der Lizenznehmerin unberührt.
4 Sachgewährleistung und Haftung
4.1 Gewährleistung
1 Beim Datenportal handelt es sich nicht um eine operativ kritische Funktion. Ein Ausfall des Datenportals oder Teile davon während Stunden oder Tagen ist für die Lizenznehmer verkraftbar und führt zu keinem Schaden für die Lizenznehmer, entsprechend ist auch ein eingeschränkter, kostengünstiger Störungsdienst genügend.
2 Die Lizenzgeberin gewährleistet, dass die Power BI Dateien bei vertragsgemässer Nutzung während der Vertragslaufzeit die im Leistungsbeschrieb beschriebenen Funktionen erfüllen. Weiterführende Gewährleistungen seitens der Lizenzgeberin bestehen nicht.
3 Andernfalls liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel der Software vor (nachfolgend der «Mangel»). Die Lizenznehmer anerkennen jedoch, dass Funktionsstörungen der Software auch bei grösster Sorgfalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden können und dass die ununterbrochene Funktionsfähigkeit der Software nicht gewährleistet werden kann.
4.2 Mängelrüge und Behebung
1 Die Lizenzgeberin kann für Ausfälle der Power BI Dateien nicht auf Schadenersatz behaftet werden.
2 Allfällige Mängel sind der Lizenzgeberin unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
3 Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gelten die Leistungen als genehmigt.
4 Rechtzeitig gerügte Mängel werden nach Wahl der Lizenzgeberin innert angemessener Frist behoben.
5 Die Mängelbehebung kann insbesondere durch Nachbesserung, Bereitstellung einer Umgehungslösung oder durch Anpassung der Software erfolgen.
6 Weitergehende Ansprüche der Lizenznehmer, insbesondere Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5 Rechtsgewährleistung
5.1 Schutzrechte Dritter
1 Die Lizenzgeberin stellt die Lizenznehmer von jeglicher Haftung für die Verletzung von Urheberrechten und anderen Immaterialgüterrechten Dritter frei, sofern und soweit die Verletzung solcher Drittrechte ausschliesslich durch die vertragsgemässe Nutzung der Software verursacht worden ist.
2 Die Lizenznehmer werden die Lizenzgeberin über geltend gemachte Drittansprüche sofort schriftlich unterrichten und sie zur Führung der Verteidigung, einschliesslich Abschluss eines Vergleiches, ermächtigen. Die Lizenznehmer unterstützten die Lizenzgeberin in angemessenem und zumutbarem Umfang.
5.2 Vorgehen bei Drittansprüchen
1 Werden gegenüber den Lizenznehmern Ansprüche wegen behaupteter Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht, ist die Lizenzgeberin unverzüglich schriftlich zu informieren.
2 Die Lizenzgeberin ist berechtigt, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:
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die Verteidigung gegen solche Ansprüche zu übernehmen,
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die erforderlichen Nutzungsrechte zu beschaffen, oder
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das Datenportal in zumutbarer Weise anzupassen.
3 Die Lizenznehmer unterstützten die Lizenzgeberin in angemessenem Umfang.
5.3 Haftungsbegrenzung
1 Soweit gesetzlich zulässig, wird jede Haftung der Lizenzgeberin für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen.
2 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche. Die Lizenznehmer sind im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen haftbar.
6 Beendigung des Vertrags
6.1 Ordentliche Beendigung
1 Der Vertrag kann von den Lizenznehmern jederzeit auf das Ende der laufenden Lizenzperiode gekündigt werden.
2 Erfolgt keine Kündigung vor Ablauf der laufenden Lizenzperiode, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Vertragsdauer von zwölf (12) Monaten.
3 Die Kündigung wird jeweils auf das Ende der laufenden Lizenzperiode wirksam. Eine anteilsmässige Rückerstattung bereits bezahlter Lizenzpauschalen erfolgt nicht.
6.2 Kündigung aus wichtigem Grund
1 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
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eine wesentliche Vertragsverletzung trotz schriftlicher Mahnung nicht innert angemessener Frist behoben wird, oder
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über eine Partei ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet wird.
6.3 Folgen der Vertragsbeendigung
1 Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht am Datenportal.
2 Ein Anspruch auf Herausgabe von Softwarebestandteilen, Datenbanken oder Visualisierungsdateien besteht nicht.
3 Bereits bezahlte Lizenzpauschalen werden nicht zurückerstattet.
7 Schlussbestimmungen
1 Dieser Vertrag regelt die Beziehungen zwischen den Parteien abschliessend. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien finden keine Anwendung.
2 Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Lizenzgeberin.
3 Die Hanser Consulting AG hat jederzeit das Recht die vorstehenden AGB anzupassen. Sie muss die Lizenznehmer über die Anpassung in Kenntnis setzen. Die angepassten AGB entfalten gegenüber den Lizenznehmern erst Gültigkeit bei Beginn einer neuen Abonnementsperiode, nachdem die Lizenznehmer von der Anpassung in Kenntnis gesetzt wurden. Dadurch können sie von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, falls die Lizenznehmer mit den angepassten AGB’s nicht einverstanden sind.